Im Rahmen der bei dem Umweltgipfel (Grenelle de l’environnement) Ende Oktober 2007 eingeleiteten Politik zum Umweltschutz und zum Kampf gegen den Klimawandel ist mit dem Jahreswechsel 2008 in Frankreich eine Umweltsteuer mit einem Bonus-Malus System (Ecopastille) beim Kauf von Neuwagen eingeführt worden, die an die CO2-Emissionen gekoppelt ist. Demnach erhalten die Käufer von Neuwagen mit weniger CO2-Ausstoß einen Bonus und Käufer von Neuwagen mit hohem CO2-Ausstoß müssen einen Malus entrichten.
Der « Umweltbonus » : Eine Prämie von 200 bis 5 000 €
Bei einem Kauf eines Autos mit weniger als 130g CO2/km Ausstoß verbilligt sich der Kauf eines Neuwagens nach dem Prinzip: Je weniger CO2-Ausstoß, desto höher der Umwelt-Bonus :
200 € für Emissionen zwischen 121 und 130g CO2/km
700 € für Emissionen zwischen 101 und 120g CO2/km
1000 € für Emissionen unter 100g CO2/km
5000 € für Emissionen bis zu 60g CO2/km (In der Hauptsache Elektroautos)
Zudem gibt es einen zusätzlich "Superbonus", eine Verschrottungsprämie in Höhe von 300 € für Autos, die älter als 15 Jahre sind.
Beispiel: Bei einem Kauf eines Wagens mit einem CO2 Ausstoß zwischen 121g und 130g CO2/km bei gleichzeitiger Verschrottung des Altautos aus dem Jahr 1990, erhält der Käufer einen Umweltbonus von 500 € (200 € für den Neuwagen und 300€ für die Verschrottung des Altwagens).
Der Bonus wird auf der Rechnung vermerkt und direkt vom Autohändler vom Gesamtpreis mit Steuern abgezogen und ihm von den Behörden erstattet. Falls der Händler den Bonus nicht direkt berechnet, erfolgt die Auszahlung an den Käufer direkt durch die Behörden.
Der Umwelt-Malus : Eine Erhöhung des Kaufpreises um 200 bis zu 2600 €
Beim Kauf eines Neuwagens mit einem Ausstoß der höher ist als 160g CO2/km, wird die Zahlung eines Malus fällig.Die Anschaffung eines Neuwagens verteuert sich nach dem Prinzip
je mehr CO2-Ausstoß, desto höher der Umwelt-Malus :
200 € für Emissionen zwischen 161 und 165g CO2/km
750 € für Emissionen zwischen 166 und 200g CO2/km
1 600 € für Emissionen zwischen 201 und 250g CO2/km
2 600 € für Emissionen über 250g CO2/km. (Dies bezieht sich aber nur auf große, sehr umweltschädliche Limousinen, die etwa 1% der Verkäufe in Frankreich ausmachen).
Der Malus wird vom Händler auf der Rechnung vermerkt und einbehalten, wenn dieser die Anmeldung des Wagens bei der Präfektur vornimmt. Ansonsten ist der Malus vom Käufer direkt bei der Anmeldung seines Wagens zu entrichten.
Die Regelungen betreffen Neuwagen mit bis zu 9 Sitzen, die in Frankreich oder direkt im Ausland gekauft werden, sowie Firmenwagen.
Malus Regelung gilt auch für importierte Fahrzeuge
Auch bei einer Erstzulassung eines Fahrzeuges im Ausland greift die Malus-Regelung für den im Ausland gekauften "Gebrauchtwagen", der in Frankreich angemeldet wird. D.h., wenn ein neu gekauftes Fahrzeug z.B. in Deutschland zugelassen ist und dann nach Frankreich verbracht und hier angemeldet wird, ist nachträglich der entsprechende Malus zu entrichten.
Jährlicher Malus
Die Malus-Regelung für Autos mit einem sehr hohen Schadstoffausstoß (mehr als 250g Co2 /km) ist, wie im November 2008 von der Regierung beschlossen, seit Jahresbeginn 2009 ausgeweitet worden. D.h. neben dem beim Kauf oder der Erstanmeldung zu entrichtenden Malus wird einmal im Jahr ein Jahresabschlag von 160 € für diese Autos fällig.
Mit den seit dem 1. Januar geltenden Regelungen gewinnen alle.
• Sie sind ein Anreiz für Verbraucher schadstoffarme Autos zu kaufen.
• Der Wagenpark wird mit dem Verschwinden der die Umwelt belastenden Modelle erneuert.
• Sie sind ein Anreiz für die Autobauer sauberere Autos herzustellen.
Quelle : Ministère de l’Ecologie, de l’Energie, du Développement durable et de l’Aménagement du territoire
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