Französische Botschaft in Deutschland


Schule: Die Beihilfe zum Schuljahresbeginn

Ziel

Die Beihilfe zu Schuljahresbeginn (allocation de rentrée scolaire) wird mehr als 3 Millionen Familien mit geringem Haushaltseinkommen gewährt. Sie betrifft mehr als 5 Millionen Schüler zwischen 6 und 18 Jahren. Mit 268,01 € pro Kind soll diese Beihilfe Familien ermöglichen, die mit dem Schuljahresbeginn verbundenen Ausgaben, wie Lehr- und Sachmittel, tätigen zu können.

Antragsmodalitäten

Die Beihilfe wird den Haushalten je nach Einkommenshöhe und Anzahl der Kinder von der französischen Familienausgleichskasse, (Caisse d’allocations familiales - CAF), gezahlt.

Die eingeschulten Kinder müssen am 1. Februar des laufenden Schuljahres mindestens 6 Jahre alt sein und dürfen am 15. September desselbigen noch keine 18 Jahre sein.

Für den Schuljahresbeginn 2006 wird das real zu versteuernde Einkommen (d.h. nach Abzug der Freibeträge und ohne Sozialabgaben) als Berechnungsgrundlage genommen. Es darf eine bestimmte Bemessungsgrenze nicht überschreiten:

  17.299 € für ein Kind;
  21.291 € für zwei Kinder;
  25.283 € für drei Kinder;
  29.275 € für vier Kinder;
  3.992 € für jedes weitere Kind.

Sonderfälle

Jugendliche in der Lehre unter 18 Jahren können die Beihilfe beziehen, wenn ihr Gehalt nicht 55% des Mindestlohns (SMIC), d.h. 768,70 € brutto pro Monat übersteigt.

Familien, deren Einkommen knapp über der Bemessungsgrenze liegt, können ebenfalls eine einkommensabhängige, geminderte Beihilfe beziehen.

Zahlungstermin

Bei Kindern zwischen 6 und 16 Jahren wird die Beihilfe MitteAugust überwiesen.

Bei Heranwachsenden zwischen 16 und 18 Jahren erfolgt die Überweisung, sobald die CAF einen Nachweis darüber erhalten hat, dass der Schüler noch die Schule besucht oder eine Lehre macht.