Französische Botschaft in Deutschland


Ueberseegebiete

Mit der Verfassungsänderung vom 28. März 2003 und dem Übersee-Gesetz vom 21. Juli 2003 wurden die Überseegebiete neu organisiert. Die Verfassung "erkennt innerhalb des französischen Volkes die überseeischen Bevölkerungen" an (Art. 72-3) und legt folgende überseeischen Gebiete fest:

 die überseeischen Departements und Regionen (DOM/ROM)
 die überseeischen Körperschaften (COM)
 Neukaledonien sowie die Süd- und Antarktisgebiete (TAAF) mit ihren jeweiligen Besonderheiten.

Die Übersee-Departements (DOM)

Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana und Réunion sind Körperschaften, denen per Gesetz vom 19. März 1946 der Status eines Departements übertragen wurde. Sie verfügen folglich über denselben Rechtsstatus wie die Departements Kontinentalfrankreichs. Gleichzeitig haben sie den Status von Regionen (ROM).

Die DOM/ROM sind Mitglieder der Europäischen Union. Sie profitieren aufgrund ihrer besonderen Geschichte und Lage von Sonderregelungen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich. Der Euro wurde am 1. Januar 2002 zu denselben Bedingungen wie in Frankreich eingeführt.

Mit dem Übersee-Rahmengesetz vom 13. Dezember 2000 wurden Änderungen festgeschrieben, die vor allem den Übersee-Departements mehr Autonomie zusichern. Dabei geht es in erster Linie um die Förderung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie um die Förderung ihrer Kultur und Identität.

Die Verfassungsreform von März 2003 schreibt diese Entwicklung fort. Mit Ausnahme der Insel Réunion können die DOM/ROM per Gesetz ermächtigt werden, die für ihr Territorium geltenden Vorschriften auf einer begrenzten Anzahl von Gebieten, die in den Gesetzgebungsbereich fallen, selbst festzulegen. Ausgenommen sind hoheitliche Angelegenheiten (z. B. Grundfreiheiten, Sicherheit usw.).

Die Übersee-Körperschaften (COM)

Die Übersee-Territorien Französisch-Polynesien sowie Wallis und Futuna und ebenso die Gebietskörperschaften mit Sonderstatus (Mayotte, St. Pierre und Miquelon) wurden durch die Verfassungsänderung vom 28. März 2003 zu Übersee-Körperschaften.

Die Rechtsstellung der Übersee-Körperschaften trägt deren jeweiligen Eigeninteressen innerhalb der Republik Rechnung. Ihre besondere Organisation gestattet es, lokale Regelungen zu treffen, die in vielen Bereichen anders sind als in Kontinentalfrankreich.

Französisch-Polynesien genießt große Eigenständigkeit innerhalb der Republik Frankreich. Es wird von seinen gewählten Vertretern frei und demokratisch und über den Weg der lokalen Volksabstimmung regiert. Frankreich fördert die Autonomie in Französisch-Polynesien in der Weise, dass die Körperschaft eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung erfährt und dabei ihre eigenen Interessen, ihre geografischen Besonderheiten und die Identität der Bevölkerung Berücksichtigung findet.

Wallis und Futuna stellt eine Besonderheit innerhalb der französischen Republik dar, da es nach dem Gewohnheitsbrauch, der von Frankreich respektiert wird, aus drei Königreichen besteht, obgleich es eine administrative Einheit bildet. Wallis und Futuna ist im Parlament durch einen Abgeordneten und einen Senator vertreten.

Mayotte ist eine Gebietskörperschaft, die 1976 einen Sonderstatus erhielt. Bei einer Volksabstimmung am 2. Juli 2000 über die institutionelle Zukunft der Insel sprachen sich 72,94% der Stimmberechtigten für ein Abkommen aus, in dem die gemeinsamen Ziele von Staat und Gebietskörperschaft festgeschrieben sind. Mit dem Gesetz vom 11. Juli 2001 wurde die Insel zur "Departements-Körperschaft Mayotte". Das Gesetz bekräftigt außerdem, dass Mayotte Teil der französischen Republik ist, was ohne die Zustimmung der Bevölkerung nicht geändert werden kann. Durch die Verfassungsänderung vom März 2003 hat sich der Status Mayottes inhaltlich nicht verändert.

Bei der Erneuerung des Generalrats im März 2004 ging die Exekutive, die bisher beim Präfekten lag, auf den Präsidenten des Generalrats (Departements-Vertretung) über. 2010 kann der Generalrat der Regierung Vorschläge für eine neue Entwicklung des Status von Mayotte unterbreiten.

Saint-Pierre und Miquelon war Übersee-Territorium (bis 1976) und Übersee-Departement (bis 1985) und erhielt durch das Gesetz vom 11. Juni 1985 den Status einer Gebietskörperschaft. Der Generalrat der Inselgruppe mit 19 Mitgliedern hat, bis auf wenige Ausnahmen, dieselben Kompetenzen wie alle Generalräte. Er hat jedoch auch wichtige beratende Kompetenzen (z. B. Stellungnahme zu allen geplanten Vereinbarungen der regionalen Zusammenarbeit und zu den geplanten internationalen Abkommen in Bezug auf die französische Wirtschaftszone entlang der Küsten der Inselgruppe). Das Archipel ist durch einen Abgeordneten und einen Senator im Parlament sowie ein Mitglied im Wirtschafts- und Sozialrat vertreten.

Neukaledonien und die Französischen Süd- und Antarktisgebiete (TAAF)

Neukaledonien gehört nicht zu der neuen Kategorie der Übersee-Körperschaften, die durch die Verfassungsreform von März 2003 entstanden sind. Für das frühere Übersee-Territorium gelten eigene Bestimmungen (Titel XIII der Verfassung). 1999 wurden Übergangsbestimmungen festgelegt, bis Neukaledonien sich ab 2014 für die Unabhängigkeit oder eine autonome Regierung entscheidet. Zu den verschiedenen Neuerungen gehören u. a. die Festlegung einer kaledonischen Staatsbürgerschaft sowie eine Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Staat und Neukaledonien, vor allem im Bereich der internationalen Beziehungen, wo die Zuständigkeiten auf beide verteilt sind.

Der kaledonische Regierungschef kann Abkommen mit den Pazifik-Staaten verhandeln, die Unterzeichnungsgewalt wird ihm jedoch von den französischen Behörden übertragen. Neukaledonien kann eine Vertretung bei diesen Staaten unterhalten. Die "Gesetze des Landes", die vom Kongress verabschiedet werden, unterliegen der Kontrolle durch den Verfassungsrat.

Die französischen Süd- und Antarktisgebiete (TAAF) sind nach der Verfassungsreform vom 28. März 2003 das einzige faktisch noch bestehende Übersee-Territorium (TOM). Dazu gehören die Inseln Saint-Paul und Amsterdam sowie das Crozet- und das Kerguelen-Archipel im südlichen Indischen Ozean und Adélieland in der Antarktis.

Die Verfassung bestimmt zwar, dass ein Gesetz das Rechtssystem und die Rechtsordnung der TAAF regelt, aber zur Zeit gelten noch die Regelungen des Gesetzes über den Status der Süd- und Antarktisgebiete vom 6. August 1955. Die TAAF sind administrativ und finanziell autonom, verfügen aber über keine gewählte Vertretung, da sie keine angestammte Bevölkerung haben und nicht ständig bewohnt sind. Der Verwaltungssitz wurde 1997 von Paris nach St-Pierre auf Réunion verlegt.

Weitere Informationen:

www.outre-mer.gouv.fr