Französische Botschaft in Deutschland


Krankenversicherung

Die Krankenversicherung umfasst vier großen Sparten:

1) das régime général das den abhängig Beschäftigten aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen sowie Beschäftigten aus ähnlichen Beschäftigungsverhältnissen Versicherungsschutz bietet. 80% der Bevölkerung, d.h. 47 Milionen Personen sind bei diesem Träger versichert, der so den Grundstein der sozialen Absicherung in Frankreich bildet. Der Bereich Krankenversicherung des régime général ist kein Teil der öffentlichen Verwaltung, sondern ein Teil einer autonomen, dezentralisierten Körperschaft, die den Auftrag eines öffentlichen Dienstes erfüllt. Die Krankenversicherung deckt die finanziellen Risiken Krankheit, Mutterschaft, Invalidität und Tod ab. Im Rahmen einer separaten Verwaltung bietet sie ebenfalls finanziellen Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie wird verwaltet von der Caisse nationale de l’assurance maladie des travailleurs salariés (CNAMTS);

2) die Mutualité sociale agricole (mit 5 Millionen Mitgliedern), die die Landwirte, die abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft und die der Landwirtscahft verwandten Berufe absichert;

3) die Caisse Nationale d’Assurance Maladie des Professions Indépendantes , in der die verschiedenen Versicherungsträger der freien Berufe zusammengefasst sind und die 3,5 Millionen Personen Schutz bietet;

4) sowie berufsständische Kassen (Eisenbahner, öffentliche Versorgungsbetriebe, Seeleute usw.), die etwa 2,5 Millionen Personen Schutz bieten.

Außerdem gibt es noch Versicherungen auf Gegenseitigkeit (Mutuelles) und private Versicherungen, die eine ergänzende Zusatzversicherung anbieten, da die Krankenkassen nur einen Teil der Kosten ersetzen. 87% der Versicherten haben eine derartige Versicherung abgeschlossen.

Die Krankenversicherung wird in der Hauptsache finanziert durch Sozialabgaben auf Löhne und Gehälter (Arbeitgeber 12,8%, Arbeitnehmer 0,75%) und durch die Allgemeine Sozialsteuer CSG (contribution sociale générale - 7,5% auf alle Einkommensarten).

Die Leistungen der Krankenversicherung bestehen aus der Erstattung eines Teils der Ausgaben der Versicherten (Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt, Medikamente usw.) sowie aus direkten Unterstützungsleistungen Mutterschaftstagegeld, Arbeitsunfälle, Invalidenrenten, Sterbegeld).

Das französische System basiert für den Versicherten auf zwei wichtigen Prinzipien:

  der freien Arztwahl ( Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt, Labor, Physiotherapeut usw.)

 dem Kostenerstattungsprinzip, d.h. der Patient zahlt dem behandelnden Arzt die erbrachte Leistung und erhält im Gegenzug einen Behandlungsschein, den er bei der Kasse einreicht, die ihm dann die Kosten gemäß der staatlich festgesetzten Beiträge erstattet. Nach Maßgabe von nationalen und lokalen Vereinbarungen kann, besonders im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, vom Vorleistungsprinzip Abstand genommen werden. Auch wird auch bei der Höhe der Erstattung sowie der Vorkasse die persönliche Situation, in der sich der Versicherte befindet, berücksichtigt, so dass eine volle Erstattung möglich ist.

Der nicht erstattete Teil, das sogenannte ticket modérateur, dessen Höhe vom Staat festgelegt wird, geht zu Lasten des Versicherten oder seiner Zusatzversicherung. Zur Sicherung des Erstattungsniveaus und einer qualitativ guten Versorgung schließt die Krankenversicherung mit den Leistungsanbietern Vereinbarungen, die die Vergütungen festlegen, die als Basis der Erstattungsleistungen dienen.

In Frankreich unterscheidet man zwischen zwei Kategorien von Ärzten, den tariflich gebundenen Ärzten (médecins conventionnés) und denen, die ihr Honorar frei vereinbaren können (médecins non conventionnés). Die Krankenkasse ersetzt die Honorare der letztgenannten Ärzte, die für ihre eigene soziale Absicherung selbst aufkommen müssen, nur zu einem sehr geringen Teil.

In den letzten Jahren ist zudem die Rolle des Hausarztes gestärkt worden. Wählt der Patient seinen Hausarzt als „Pilot“ durch das Gesundheitssystem (médecin référant) , der im Krankheitsfalle immer die erste Anlaufstelle ist und den Patienten weiter überweist, braucht er nicht mehr in Vorleistung zu treten, sondern bezahlt allein den von der Kasse nicht übernommenen Anteil.

Die Honorarerstattungssätze der Krankenversicherung sind:
Ärzte und Zahnärzte70 %
andere medizinische Leistungen und Untersuchungen 60 %
Krankenhausaufenthalt (Aufenthalt und Arzthonorar) 80 %
Medikamente (weiße Vignette)65 %
Medikamente (blaue Vignette)35 %
Medikamente (orange Vignette)15 %

Eine 100%ige Erstattung der Kosten gibt es aus bestimmten sozialen Gründen und während der Mutterschaft, bei schwierigen Operationen, ab dem 31. Tag des Krankenhausaufenthaltes, bei chronischen Erkrankungen, nach der Geburt sowie in einigen anderen Fällen.

Bei einem Versicherten können automatisch bestimmte Personen mitversichert werden: Ehepartner, Personen, die im eheähnlichen Verhältnis zusammenleben, andere Personen - auch des gleichen Geschlechts - , die seit mehr als 12 Monaten zusammenleben bzw. auf Antrag auch weitere Familienangehörige, wenn sie den Haushalt des Versicherten führen und dabei mindestens zwei Kinder unter 14 Jahren mit erziehen.

EU-Ausländer, die sich dauerhaft in Frankreich aufhalten, können, so sie nicht durch eine Erwerbstätigkeit in Frankreich pflichtversichert sind, unter gewissen Bedingungen die medizinische Hilfe des Gesundheitssystems in Anspruch nehmen. Auskunft hierüber sowie über weitere Einzelheiten in Bezug auf die Leistungen der Krankenkasse, Anschriften von Krankenhäusern, Ärzten usw. geben die Assurance maladie (CNAMTS) und das Gesundheitsministerium.

Urlauber bzw. Personen, die sich für eine kurze Zeit in Frankreich aufhalten, werden bei Vorlage der Europäischen Krankenversichertenkarte (bei den Krankenkassen erhältlich) behandelt. Der Vordruck E 111 ist seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr gültig. Detaillierte informationen für den medizinischen Schutz in Frankreich gibt die deutsche Krankenkasse.