Französische Botschaft in Deutschland


Haustiere: Einfuhrbestimmungen

Bestimmungen für die Verbringung von Haustieren aus Deutschland nach Frankreich

Vorbemerkungen:

 Es werden oft falsche Informationen über die Bestimmungen für die Verbringung von Haustieren nach Frankreich verbreitet.

 Beachten Sie bitte die untenstehenden Informationen, die dem aktuell gültigen Stand der Gesetzgebung entsprechen.

 Diese Bestimmungen sind ab Grenzübertritt nach Frankreich zu beachten. Sie gelten auch für einen kurzen Aufenthalt oder für den Transit durch Frankreich.

 Wenn Sie mit Ihrem Tier fliegen möchten, beachten Sie auch bitte die Bestimmungen der Fluggesellschaft (z.B.: Gewicht des Tieres, Grosse der Kiste).

Hunde, Katzen und Frettchen Es gilt für die Verbringung von Haustieren nach Frankreich aus Deutschland die EG-Verordnung 998/2003. Sie legt die Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der EU oder aus Drittländern in die EU fest.
Anmerkungen

 Tollwutimpfungen, die 3 Jahre gültig sind, sind auch in Frankreich anerkannt, sobald der Impfstoff explizit auf dem Impfpass angegeben ist.

 Sie benötigen keine Sondergenehmigung mehr, wenn Sie mit mehr als 5 Hunden nach Frankreich einreisen.


Folgende Bestimmungen müssen erfüllt sein:

 genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip)

 gültige Impfung gegen die Tollwut (Erstimpfung: Einfuhr erst 21 Tage nach Erstimpfung möglich - Auffrischung: max. 1 Jahr nach der letzten Impfung oder länger je nach Impfstoff, muss auf dem Impfpass angegeben sein);es gibt keinerlei Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht bei jungen bzw. frisch geborenen Tieren.

 Europäischer Pass (gemäß der EG-Entscheidung Nr. 2003/803), der von einem Tierarzt ausgefüllt wurde. Er muss die Identifizierung und die gültige Impfung bestätigen.
Kampfhunde (nach französischem Gesetz) Die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet.
Die Hunde der ersten und zweiten Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.

Im öffentlichen Raum sind Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine zu führen und es besteht Maulkorbpflicht.
Anmerkungen:


 Rottweiler dürfen nach Frankreich einreisen. Für sie besteht aber Maulkorb-und Leinenpflicht.

 Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen.

Erste Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten.

Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten werden allgemein „Pit-bulls“ genannt), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und die in keinem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind (Siehe Fotos im Album oben rechts anuf der Seite).

Zweite Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen ist.

Zu dieser Kategorie gehören auch Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind. Allerdings benötigen diese Hunde kein Stammbuch.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.

Daueraufenthalt Alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden.
Für die Einfuhr von Vögeln (insbesondere von Papageien und Wellensittichen), Nagetieren, Ratten, Meerschweinchen und Kaninchen werden benötigt - eine Gesundheitsbescheinigung, die weniger als 5 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und die bestätigt, dass die Tiere an keiner arttypischen Krankheit leiden.

 eine offizielle Bestätigung des Tierhalters, dass er der Eigentümer der Tiere ist und diese nicht verkaufen wird.

 Nachfragen bitte an die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft
(Bei Kampfhunden bitten wir um die Zusendung eines Fotos des Hundes)

E-mail Landwirtschaftsabteilung

 Oder an das französische Landwirtschaftsministerium:

Pascale Vignal-Gautron
Tel. 0033 1 49 55 84 72
pascale.vignal-gautron@agriculture.gouv.fr

 Weitere Informationen (auf Französisch) auf der Internetseite des französischen Zolls

Fotos