Französische Botschaft in Deutschland


Angelerlaubnis in Frankreich

Um in Frankreich angeln zu dürfen, ist Folgendes erforderlich:

 Mitglied eines örtlichen Anglervereins zu sein
 der Kauf einer Marke gegen Gebühr, die in den Mitgliedsausweis zu kleben ist.

Der Mitgliedsausweis und die Marke können im örtlichen Angelfachgeschäft, Zeitungsladen oder Cafe, das manchmal der Sitz des Vereins ist, gekauft werden. Diese können für einen Tag, für eine Woche oder für die Saison gekauft werden.

 Kenntnis der Regelungen über die Schonzeit und die zugelassenen Angelgeräte
 Kenntnis des Angelrechts, falls nicht in den Gewässern des Vereins geangelt wird

Informationen auch bei dem Departementverband der Angler (Fédération Départementale des Pêcheurs - FDAAPPMA) oder beim Departementsamt der Fischereiaufsicht (Brigade Départementale du Conseil Supérieur de la Pêche.

 

Informationen rund um das Angeln: www.unpf.fr